{"id":31,"date":"2022-08-15T08:17:22","date_gmt":"2022-08-15T08:17:22","guid":{"rendered":"https:\/\/bruns-werkzeugmaschinen.de\/?page_id=31"},"modified":"2024-03-27T14:04:19","modified_gmt":"2024-03-27T14:04:19","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bruns-werkzeugmaschinen.de\/index.php\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\n<p>Stand November 2016&nbsp;<br>&nbsp;<br>1. Allgemeines&nbsp;<br>&nbsp;<br>1.1&nbsp;<br>Alle Leistungen der Firma Thomas Bruns Service-Handel-Werkzeugmaschinen (Fa. Bruns), Im L\u00fcbbering 37, 45549 Sprockh\u00f6vel erfolgen ausschlie\u00dflich auf Grundlagen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB), sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer i.S.d. \u00a7 14 BGB, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder einem \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen i.S.d. \u00a7 310 BGB handelt. Mit Abschluss des Vertrages erkl\u00e4rt sich der Kunde mit dieser Vertragsgrundlage einverstanden. Abweichungen bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.&nbsp;<br>&nbsp;<br>1.2&nbsp;<br>Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Fa. Bruns nicht an und widerspricht solchen hiermit ausdr\u00fccklich.&nbsp;<br>&nbsp;<br>1.3&nbsp;<br>Diese AGB finden in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses g\u00fcltigen Fassung Anwendung. Die Fa. Bruns beh\u00e4lt sich vor, die AGB jederzeit und ohne Vorank\u00fcndigung abzu\u00e4ndern oder zu erg\u00e4nzen. Die jeweiligen \u00c4nderungen treten mit Ver\u00f6ffentlichung auf der Internetseite www.bruns-werkzeugmaschinen.de in Kraft.&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>2. Angebot und Vertragsabschluss&nbsp;<br>&nbsp;<br>2.1&nbsp;<br>Alle Angebote der Fa. Bruns sind hinsichtlich Leistungen, Nebenleistungen und Mengen freibleibend. Die zu den Angeboten geh\u00f6renden Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen und Ma\u00df- bzw. Gewichtsangaben sind nur Ann\u00e4herungswerte und unverbindlich, wenn keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist.&nbsp;<br>Telefonische Ausk\u00fcnfte sind nicht verbindlich.&nbsp;<br>&nbsp;<br>2.2&nbsp;<br>Bestellungen des Kunden sind verbindlich. Der Vertrag kommt grunds\u00e4tzlich mit schriftlicher Bestell- oder Auftragsbest\u00e4tigung durch die Fa. Bruns zustande, sp\u00e4testens jedoch mit der Auslieferung der Ware an den Kunden oder Beginn der Reparatur- bzw. Montagearbeiten. Der wesentliche Vertragsinhalt entspricht dem Inhalt des Best\u00e4tigungsschreibens durch die Fa. Bruns, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist und der Kunden nicht binnen 7 Tagen nach dem Erhalt des Best\u00e4tigungsschreibens widerspricht.&nbsp;<br>&nbsp;<br>2.3&nbsp;<br>Konstruktions- und Form\u00e4nderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, bleiben w\u00e4hrend der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich ver- oder ge\u00e4ndert wird und die \u00c4nderungen f\u00fcr den Kunden zumutbar sind. Weist der Kunde nach, dass die Hinnahme der Ver\u00e4nderungen f\u00fcr ihn nicht zumutbar ist, wird ihm ein R\u00fccktrittsrecht einger\u00e4umt.&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>3. Preise und Zahlungsbedingungen&nbsp;<br>&nbsp;<br>3.1&nbsp;<br>Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager ausschlie\u00dflich der in der Bundesrepublik Deutschland g\u00fcltigen gesetzliche Mehrwertsteuer, Versand- bzw. Transportkosten, Installation, Einweisung oder sonstigen Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes mit der Fa. Bruns vereinbart wurde.&nbsp;<br>Die Fa. Bruns beh\u00e4lt sich die Erh\u00f6hung der Preise bei \u00c4nderung der Kalkulationsgrundlage vor.&nbsp;<br>&nbsp;<br>3.2&nbsp;<br>Die Zahlungen sind bei Abschluss eines Kaufvertrages nach Erhalt der Rechnung oder Rechnungsaufstellung ohne Abzug sofort f\u00e4llig, wenn die Fa. Bruns dem Kunden schriftlich kein anderes Zahlungsziel mitgeteilt hat. Sp\u00e4testens 30 Tage nach F\u00e4lligkeit und Zugang der Rechnung kommt der Kunde in Verzug. Bei Eintreten der Verzugsvoraussetzungen werden Verzugszinsen in H\u00f6he des jeweils g\u00fcltigen gesetzlichen Zinssatzes (\u00a7 288 BGB) berechnet. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.&nbsp;<br>&nbsp;<br>3.3&nbsp;<br>Hinsichtlich der Stundens\u00e4tze und Kosten f\u00fcr Reparatur- und Montagearbeiten sowie f\u00fcr sonstige Dienstleistungen der Fa. Bruns wird auf die gesonderten Montage- und Reparaturbedingungen verwiesen.&nbsp;<br>Auf Wunsch des Kunden wird vor Vertragsabschluss ein Kostenvoranschlag hinsichtlich der H\u00f6he der zu erwartenden Kosten erstellt. Bei einer \u00dcberschreitung der veranschlagten Kosten um mehr als 15 % wird vor der Durchf\u00fchrung der weiteren Arbeiten das Einverst\u00e4ndnis des Kunden eingeholt. Die Fa. Bruns ist vor Beginn der beauftragten Arbeiten berechtigt, einen angemessenen Vorschuss von dem Kunden zu verlangen.&nbsp;<br>F\u00fcr den Fall, dass die Fa. Bruns feststellt, dass die Reparatur oder Montage nicht m\u00f6glich ist oder wenn der Kunde nach Erhalt des Kostenvoranschlags von einer Beauftragung Abstand nimmt, ist die Fa. Bruns berechtigt, den bis dahin entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Bei einer nicht durchf\u00fchrbaren Reparatur haftet die Fa. Bruns f\u00fcr bei der \u00dcberpr\u00fcfung entstandene Sch\u00e4den an dem Reparaturgegenstand nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.&nbsp;<br>&nbsp;<br>3.4&nbsp;<br>Die Zahlungen sind in Euro und auf das in der \u00fcbersandten Rechnung oder Rechnungsstellung angegebenen Gesch\u00e4ftskonto der Fa. Bruns zu leisten.&nbsp;<br>&nbsp;<br>3.5&nbsp;<br>Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur mit rechtskr\u00e4ftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zu.&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>4. Abnahme&nbsp;<br>&nbsp;<br>4.1&nbsp;<br>Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Montage- und Reparaturarbeiten abzunehmen, sobald ihm deren Beendigung durch die Fa. Bruns angezeigt worden ist.&nbsp;<br>&nbsp;<br>4.2&nbsp;<br>Verweigert der Kunde die Abnahme wegen unwesentlicher M\u00e4ngel oder verz\u00f6gert sich die Abnahme aus Gr\u00fcnden, die der Kunde zu vertreten hat, gelten die Arbeiten der Fa. Bruns nach Ablauf einer Frist von zwei Wochen nach Anzeige der Beendigung der Reparatur oder Montage als abgenommen.&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>5. Lieferung&nbsp;<br>&nbsp;<br>5.1&nbsp;<br>Die Lieferung der Kaufgegenst\u00e4nde erfolgt grunds\u00e4tzlich ab Lager. Sofern der Kunde eine anderweitige schriftliche Vereinbarung mit der Fa. Bruns getroffen hat, erfolgt die Lieferung an die von dem Kunden angegebene Lieferadresse.&nbsp;<br>&nbsp;<br>5.2&nbsp;<br>Vereinbarte Liefertermine und angegebenen Reparatur-\/ Montagefristen sind nicht verbindlich, wenn solche nicht ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart worden sind. Die Lieferfristen sind dabei eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Die Reparatur-\/ Montagefristen sind eingehalten, wenn der Reparaturgegenstand noch vor Ablauf der Frist zur \u00dcbernahme durch den Kunden bereit ist.&nbsp;<br>&nbsp;<br>5.3&nbsp;<br>F\u00fcr den Fall, dass der Kunde zur Vorleistung verpflichtet ist oder anderweitige Mitwirkungshandlungen vorzunehmen hat, h\u00e4ngt die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine oder Reparaturfristen von der rechtzeitigen Leistung des Kunden ab. Andernfalls verl\u00e4ngert sich die Liefer-\/ Reparaturzeit entsprechend der Verz\u00f6gerungen, die durch den Kunden verursacht worden sind. Dies gilt auch bei nachtr\u00e4glichen Auftrags\u00e4nderungen durch den Kunden.&nbsp;<br>&nbsp;<br>5.4&nbsp;<br>Bei Verz\u00f6gerungen infolge Betriebsst\u00f6rungen, die auf h\u00f6here Gewalt oder auf sonstige, unvorhersehbare und au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, bei Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, beh\u00f6rdlichen Ma\u00dfnahmen oder Arbeitskampfma\u00dfnahmen, die nicht von der Fa. Bruns zu vertreten sind, verl\u00e4ngern sich die Liefer- bzw. Reparaturzeiten um einen angemessenen Zeitraum. In diesem Fall kann der Kunde nach einer angemessenen Nachfrist von mindestens sechs Wochen und mit der ausdr\u00fccklichen Erkl\u00e4rung, dass bei fruchtlosem Verstreichenlassen der Frist die Annahme der Leistung ablehne, vom Vertrag zur\u00fcck treten.&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>6. Versand und Gefahr\u00fcbergang&nbsp;<br>&nbsp;<br>6.1&nbsp;<br>Wird der Liefergegenstand auf Wunsch des Kunden an diesen oder an eine andere, von ihm benannte Lieferungsadresse versandt, geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung mit Beginn der Verladung bzw. mit Versendung des Liefergegenstandes auf den Kunden \u00fcber. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Versendung der Ware vom Erf\u00fcllungsort erfolgt, wer im Einzelfall die Frachtkosten tr\u00e4gt und ob sich die Fa. Bruns zu weiteren Leistungen, wie z.B. das Aufstellen und die Inbetriebnahme des Lieferungsgegenstandes, verpflichtet hat.&nbsp;<br>&nbsp;<br>6.2&nbsp;<br>Bei Lieferverz\u00f6gerungen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt der Mitteilung der Versandbereitschaft durch die Fa. Bruns auf den Kunden \u00fcber. Die Fa. Bruns beh\u00e4lt sich in diesen F\u00e4llen die Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzanspr\u00fcchen und Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) vor.&nbsp;<br>&nbsp;<br>6.3&nbsp;<br>Die Haftung f\u00fcr Transportsch\u00e4den wird ausgeschlossen. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten eine Versand- und Montageversicherung abgeschlossen.&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>7. Eigentumsvorbehalt&nbsp;<br>&nbsp;<br>7.1&nbsp;<br>Alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Bruns erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Dies gilt im Falle von Reparatur- und Montagearbeiten auch f\u00fcr verwendetes Zubeh\u00f6r, Ersatzteile und Austauschteile. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden \u00fcber, wenn dieser alle Verbindlichkeiten inkl. Nebenforderungen aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung mit der Fa. Bruns getilgt hat.&nbsp;<br>&nbsp;<br>7.2&nbsp;<br>Vor der endg\u00fcltigen Bezahlung der Vorbehaltsware durch den Kunden ist die Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung an Dritte untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgangs gestattet. F\u00fcr den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde seine Kaufpreisforderungen bereits jetzt an die Fa. Bruns ab. Diese nimmt die Abtretung an und ist zur Einziehung der Forderung berechtigt, sofern der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber der Fa. Bruns nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt. Die Einziehungsberechtigung des Kunden wird davon nicht ber\u00fchrt.&nbsp;<br>&nbsp;<br>7.3&nbsp;<br>Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seines Zahlungsf\u00e4higkeit oder -willigkeit, so ist er nicht mehr&nbsp;<br>berechtigt, \u00fcber die Ware zu verf\u00fcgen. Die Einziehungsbefugnis des Kunden gegen\u00fcber dem Warenempf\u00e4nger kann widerrufen werden. Der Kunde ist auf Nachfrage durch die Fa. Bruns verpflichtet, den Warenempf\u00e4nger zu benennen. Die Fa. Bruns ist berechtigt, diese sodann vom \u00dcbergang der Forderung auf sich selbst zu benachrichtigen und die Forderungen gegen\u00fcber den Warenempf\u00e4ngern einzuziehen.&nbsp;<br>Die R\u00fccknahme der Ware durch die Fa. Bruns stellt keinen R\u00fccktritt von dem Vertrag dar, es sei denn ein solcher wurde schriftlich erkl\u00e4rt. Es wird sich vorbehalten, dem Kunden eine etwaige Wertminderung der Ware in Rechnung zu stellen.&nbsp;<br>&nbsp;<br>7.4&nbsp;<br>W\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die im Eigentum der Fa. Bruns stehende Ware vom Kunden gegen alle branchen\u00fcblichen Gefahren, wie Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus den Versicherungsvertr\u00e4gen werden an die Fa. Bruns abgetreten. Diese nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anforderung durch die Fa. Bruns einen geeigneten Nachweis \u00fcber den Abschluss und das Bestehen des Versicherungsvertrages vorzulegen. Bei Nichterf\u00fcllung ist die Fa. Bruns berechtigt, eine Versicherung auf Kosten des Kunden abzuschlie\u00dfen.&nbsp;<br>Etwaige Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der Vorbehaltsware hat der Kunde auf eigene Kosten rechtzeitig durchf\u00fchren zu lassen.&nbsp;<br>&nbsp;<br>7.5&nbsp;<br>Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets f\u00fcr die Fa. Bruns als Herstellerin im Sinne des \u00a7 950 BGB, ohne diese zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren entsteht f\u00fcr die Fa. Bruns grunds\u00e4tzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache. Bei der Verarbeitung der Ware entsteht ein Eigentumsanteil im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei der Verbindung entsteht ein Eigentumsanteil im Verh\u00e4ltnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Kunde Alleineigent\u00fcmer werden, r\u00e4umt dieser der Fa. Bruns bereits jetzt das Miteigentum entsprechend des Wertes der Vorbehaltsware ein und verwahrt die Sache unentgeltlich f\u00fcr diese. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterver\u00e4u\u00dfert, so gilt die in 8.2 vereinbarte Vorausabtretung nur in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware.&nbsp;<br>&nbsp;<br>7.6&nbsp;<br>Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die der Fa. Bruns nach diesen Bestimmungen zustehen, die H\u00f6he aller gesicherten Anspr\u00fcche um mehr als 20 % \u00fcbersteigt, wird auf schriftlichen Wunsch des Kunden ein angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigegeben.&nbsp;<br>&nbsp;<br>7.7&nbsp;<br>\u00dcber Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen oder sonstige Zugriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen, hat der Kunde die Fa. Bruns unverz\u00fcglich schriftlich zu unterrichten und die f\u00fcr eine Intervention erforderlichen Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen. Etwaige Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>8. Gew\u00e4hrleistung&nbsp;<br>&nbsp;<br>8.1&nbsp;<br>Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach Erhalt unverz\u00fcglich zu untersuchen und der Fa. Bruns etwaige M\u00e4ngel innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Verdeckte M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei nicht oder nicht fristgerechter Anzeige gilt die Lieferung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen ist bei Genehmigung der Ware bzw. nach Abnahme der Reparatur- und Montagearbeiten ausgeschlossen.&nbsp;<br>&nbsp;<br>8.2&nbsp;<br>Im Falle der rechtzeitigen M\u00e4ngelanzeige betr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistungsfrist bei Neuprodukten 12 Monate, sofern die Maschine in einem 1-Schicht-Betrieb genutzt wird. Bei intensiverer Nutzung verk\u00fcrzt sich die Gew\u00e4hrleistungsfrist entsprechend (2-Schicht-Betrieb: 6 Monate; 3-Schicht-Betrieb: 4 Monate).&nbsp;<br>&nbsp;<br>8.3&nbsp;<br>Gebrauchte Vertragsgegenst\u00e4nde werden mit dem noch vorhandenen Zubeh\u00f6r in dem Zustand geliefert, in welchem sie sich bei Abschluss des Vertrages befinden. Die Gew\u00e4hrleistung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Maschine zuvor nicht besichtigt hat.&nbsp;<br>&nbsp;<br>8.4&nbsp;<br>Die Abtretung von M\u00e4ngelanspr\u00fcchen an Dritte ist ausgeschlossen.&nbsp;<br>&nbsp;<br>8.5&nbsp;<br>Erwirbt der Kunde in einem Vertrag mehrere Produkte, so wird mit Erteilung des Auftrags vereinbart, dass ein Anspruch auf Minderung oder R\u00fccktritt grunds\u00e4tzlich nur f\u00fcr das einzelne, von den M\u00e4ngeln betroffene Ger\u00e4t, nicht aber f\u00fcr alle Ger\u00e4te besteht, es sei denn, die Ger\u00e4te sind als zusammengeh\u00f6rend verkauft worden und das mangelhafte Ger\u00e4t kann nicht ohne Nachteil f\u00fcr den Kunden von den \u00fcbrigen getrennt werden.&nbsp;<br>&nbsp;<br>8.6&nbsp;<br>Konstruktions- und Form\u00e4nderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zur\u00fcckzuf\u00fchren sind, stellen keinen Mangel dar.&nbsp;<br>&nbsp;<br>8.7&nbsp;<br>Bei berechtigter Geltendmachung eines Mangels, ist die Fa. Bruns zur Nacherf\u00fcllung berechtigt. F\u00fcr den Fall, dass diese die Frist zur Nacherf\u00fcllung fruchtlos verstreichen l\u00e4sst, die Nacherf\u00fcllung fehlschl\u00e4gt oder unm\u00f6glich ist, ist der Kunde zur Minderung des vereinbarten Preises oder zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt.&nbsp;<br>&nbsp;<br>8.8&nbsp;<br>Die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch unsachgem\u00e4\u00df vorgenommene Ver\u00e4nderungen, Eingriffe oder Reparaturversuche seitens des Kunden oder Dritten entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch f\u00fcr die gew\u00f6hnliche Abnutzung der Ware sowie f\u00fcr M\u00e4ngel, die durch fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung oder Bedienung bzw. au\u00dfergew\u00f6hnliche Betriebsbedingungen entstanden sind.&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>9. Haftung&nbsp;<br>&nbsp;<br>9.1&nbsp;<br>Die Fa. Bruns haftet nur f\u00fcr Sch\u00e4den, die auf grob fahrl\u00e4ssige oder vors\u00e4tzliche Pflichtverletzungen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Im \u00dcbrigen ist die Haftung ausgeschlossen.&nbsp;<br>&nbsp;<br>9.2&nbsp;<br>Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unber\u00fchrt. Der Haftungsausschluss hat bei schuldhaften Verletzungen von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit keine Geltung.&nbsp;<br>&nbsp;<br>9.3&nbsp;<br>Der Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzungen einer vertragswesentlichen Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (Kardinalpflichten). Die Schadenersatzhaftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren Schaden beschr\u00e4nkt, der typischerweise in vergleichbaren F\u00e4llen eintritt. Eine weitergehende Haftung der Fa. Bruns ist ausgeschlossen.&nbsp;<br>&nbsp;<br>9.4&nbsp;<br>Soweit die Schadensersatzhaftung gegen\u00fcber der Fa. Bruns ausgeschlossen oder eingeschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die pers\u00f6nliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>\u00a7 10 Patent- und Urheberrechte&nbsp;<br>&nbsp;<br>10.1&nbsp;<br>An Entw\u00fcrfen, Beschreibungen, Programmen, Bedienungsanleitungen und s\u00e4mtlichen selbsthergestellten Produkten stehen allein der Fa. Bruns die Eigentums- und Urheberrechte zu. Die Regelungen des Patentgesetzes sowie des Urheberrechtsgesetze finden in der jeweils g\u00fcltigen Fassung Anwendung.&nbsp;<br>&nbsp;<br>10.2&nbsp;<br>Ohne eine ausdr\u00fcckliche schriftliche Einwilligung der Fa. Bruns d\u00fcrfen die vorbenannten Produkte und Waren Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn der Weiterverkauf im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr erfolgt.&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>\u00a7 11 Datenschutz&nbsp;<br>&nbsp;<br>11.1&nbsp;<br>Der Kunde erkl\u00e4rt sich bei Vertragsabschluss damit einverstanden, dass die Fa. Bruns die ihr im Zusammenhang mit der Gesch\u00e4ftsbeziehung bekannt gewordenen Daten verarbeitet und speichert.&nbsp;<br>&nbsp;<br>11.2&nbsp;<br>Die Weitergabe der personenbezogenen Kundendaten an Dritte ist ausgeschlossen. Ausgenommen sind hiervon Dienstleistungspartner, die die Daten zur Abwicklung des Auftrages ben\u00f6tigen. In diesen F\u00e4llen beschr\u00e4nkt sich der Umfang der \u00fcbermittelten Daten auf das erforderliche Minimum.&nbsp;<br>&nbsp;<br>11.3&nbsp;<br>Der Kunde hat ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und L\u00f6schung seiner gespeicherten Daten.&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>12. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht&nbsp;<br>&nbsp;<br>12.1&nbsp;<br>F\u00fcr alle Vertr\u00e4ge wird als Erf\u00fcllungsort der wechselseitigen Verpflichtungen der Firmensitz der Fa. Bruns in Witten vereinbart.&nbsp;<br>&nbsp;<br>12.2&nbsp;<br>F\u00fcr alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Witten alleiniger Gerichtsstand. Die Fa. Bruns ist auch berechtigt, den Kunden an seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.&nbsp;<br>&nbsp;<br>12.3&nbsp;<br>Es gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>&nbsp;<br>13. \u00c4nderungen, Nebenabreden, salvatorische Klausel&nbsp;<br>&nbsp;<br>13.1&nbsp;<br>Erg\u00e4nzungen, \u00c4nderungen und Nebenabreden bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt f\u00fcr den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst.&nbsp;<br>&nbsp;<br>13.2&nbsp;<br>Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stand November 2016&nbsp;&nbsp;1. Allgemeines&nbsp;&nbsp;1.1&nbsp;Alle Leistungen der Firma Thomas Bruns Service-Handel-Werkzeugmaschinen (Fa. Bruns), Im L\u00fcbbering 37, 45549 Sprockh\u00f6vel erfolgen ausschlie\u00dflich auf Grundlagen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB), sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer i.S.d. \u00a7 14 BGB, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder einem \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen i.S.d. \u00a7 310 BGB handelt. 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